Seit gestern ist es offiziell: Die Nutzung von KI-Tools wie ChatGPT kann für dein Unternehmen teuer werden.
Das Landgericht München I hat im Fall GEMA gegen OpenAI entschieden, dass das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken ohne Lizenz geistiger Diebstahl ist.
Ein Grundsatzurteil mit direkten Folgen für jedes KMU im DACH-Raum.
Was bedeutet das für dich als Unternehmer?
Wenn du oder deine Mitarbeiter KI-Tools nutzen, die auf Basis unlizenzierter Daten trainiert wurden, bewegst du dich auf rechtlichem Glatteis.
Das Urteil bestätigt: Die Ausgabe geschützter Inhalte durch eine KI ist eine „öffentliche Zugänglichmachung“ und damit lizenzpflichtig.
Die Ausrede „Das wusste ich nicht“ zählt nicht.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die kann in Form von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen empfindlich sein.
Dein Risiko: Haftung und hohe Kosten
Stell dir vor, ein von deiner Marketingabteilung genutztes KI-Bild basiert auf dem Werk eines geschützten Künstlers. Oder ein per KI generierter Text enthält Passagen aus einem Bestseller. Genau hier beginnt Ihre Haftung.
Das GEMA-Urteil ist der Weckruf für alle, die dachten, KI sei ein rechtsfreier Raum.
Wie du dich jetzt schützt in 3 sofort umsetzbaren Schritten:
1. KI-Inventur durchführen: Welche KI-Tools sind im Unternehmen im Einsatz? Erstelle eine Liste und prüfe die Nutzungsbedingungen der Anbieter genau.
2. Anbieter in die Pflicht nehmen: Frage bei deinen KI-Anbietern nach, wie deren Modelle trainiert wurden. Seriöse Partner geben transparent Auskunft über ihre Datenquellen und Lizenzierung.
3. Mitarbeiter schulen: Sensibilisiere dein Team für die Risiken des Urheberrechts im KI-Zeitalter. Klare interne Richtlinien sind jetzt unerlässlich.
Lass dich nicht vom KI-Hype blenden. Setze auf einen strategischen, rechtssicheren und planvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz.
Du willst in Zukunft wissen, welche KI-Tools für dein Unternehmen sicher und sinnvoll sind und welche Trends es gibt?
Dann folge mir für praxisnahe Analysen und klare Handlungsempfehlungen.
Link zur GEMA-Quelle im ersten Kommentar.